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Verpatzter Start der Mietpreisbremse Mietern steht kein Schadensersatz zu

Viele Bundesländer haben die Einführung der Mietpreisbremse verpatzt – doch für Mieter folgt daraus kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof schließt eine solche Amtshaftung aus.



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