Bundesverfassungsgericht hält Mietendeckel für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
19.04.2021 Statement der REA - Real Estate & Asset Beteiligungs GmbH
Wer derzeit an Berlin denkt, kommt um das Thema „Mietendeckel" nicht herum. Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der umstrittene Berliner M ietendeckel verfassungswidrig ist. Der bundesweit einmalige Mietendeckel wurde dabei mit der Zielsetzung ins Leben gerufen, die Mieten in unserer Hauptstadt zu bremsen. D.h. konkret: Die Mieten für vor 2014 bezugsfertig gewordene Bestandsbauten wurden seit dem 23. Februar 2020 für fünf Jahre eingefroren (Mietenstopp). Dies galt dann zunächst befristet bis 2025 für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin.
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