Zweckentfremdung: Scharfe Strafen in Nordrhein-Westfalen
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat ein "Wohnraumstärkungsgesetz" beschlossen. Das tritt am 1. Juli in Kraft. Kommunen sind dann ermächtigt, bei Zweckentfremdung oder Verwahrlosung von Wohnraum Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen. Die Höchststrafe kann auch Immobilienkonzerne treffen.
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